Preise und Kostenerstattung

Preise und Kostenerstattung 

Die Osteopathie ist eine Selbstzahlerleistung, welche vom Patient*in vollumfänglich zu tragen ist. Als ordentliches Mitglied im Berufsverband für Osteopathie (BVO) bin ich bei den Krankenkassen gelistet. 
Bitte beachten Sie hierzu folgendes:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): 

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Satzungen/Voraussetzungen der Krankenkassen.  

Für die Übernahme der Kosten setzen die Krankenkassen eine Ausstellung einer „Empfehlung für Osteopathie“ voraus. Diese bekommst du von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen.

Bitte erkunde dich vorher bei einem Sachbearbeiter*in deiner Krankenkasse über die Erstattungsmodalitäten. Auf folgendem Link kannst du die Voraussetzungen der verschiedenen Krankenkassen einsehen: https://bv-osteopathie.de/2022/08/02/werden-osteopathie-behandlungen-erstattet-2/

Kosten Patient*innen der GKV:

Erstbehandlung (50-60min): 105 €

Folgebehandlung (45-50 min): 95 €
 

Private Krankenversicherung (PKV), Zusatzversicherung, Beihilfe:

Für privat versicherte Personen ist eine mögliche Erstattung von der jeweiligen Satzung der Versicherung und zusätzlich vom selbstgewählten Tarif abhängig. Bitte informiere dich darüber selbstständig bei deiner Krankenkasse und ggf. Beihilfe. 

Kosten für Patient*innen der PKV, Zusatzversicherung oder Beihilfe:

Erstbehandlung (50-60min):  ca 105 €

Folgebehandlung (45-50 min): ca 95 €

 

Hinweis

Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der Krankenkasse ist die Rechnung von der/dem Patient*in vollständig zu begleichen. Eine etwaige Differenz zwischen dem Betrag auf der Rechnung und dem Erstattungsbetrag ist von der/dem Patient*in selbst zu tragen. 

 

Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, sag bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Dann kann ich noch versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben. Bei kurzfristiger Absage, würde ich eine Ausfallrechnung von 50€ stellen. Bei keiner Absage würde ich den tatsächlien Betrag in Rechnung stellen. 

 

Ich bin Mitglied im Berufsverband Osteopathie e.V. (BVO)
Als Mitglied erfülle ich alle geforderten Qualitätsstandards der Krankenkassen.

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