Preise und Kostenerstattung
Preise und Kostenerstattung
Die Osteopathie ist eine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (Gebüh) abgerechnet. Als ordentliches Mitglied im Berufsverband für Osteopathie (BVO) bin ich bei den Krankenkassen gelistet und erfülle alle Kriterien für eine Kosten(teil)erstattung durch die Krankenkassen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Aus folgendem Link kann der Betrag, den die Krankenkasse erstattet, entnommen werden: Krankenkassen – OSTEOKOMPASS.de.
Für die Übernahme der Kosten setzen die Krankenkassen eine Ausstellung einer „Empfehlung für Osteopathie“ voraus. Diese bekommst du von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen.
Private Krankenversicherung:
Privat Versicherte Personen können von einer Teil-, oder vollen Erstattung der Kosten ausgehen, solange Heilpraktiker*innenleistungen nicht vertraglich eingeschränkt sind. Bitte informiere dich darüber selbstständig bei deiner Krankenkasse.
Kosten
Erstbehandlung (50-60min): ca 110 €
Folgebehandlung (45-50 min): ca 95 €
Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, sag bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Dann kann ich noch versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben. Bei kurzfristiger Absage, würde ich eine Ausfallrechnung von 50€ stellen. Bei keiner Absage würde ich den vollen Betrag in Rechnung stellen.

Ich bin Mitglied im Berufsverband Osteopathie e.V. (BVO)
Als Mitglied erfülle ich alle geforderten Qualitätsstandards der Krankenkassen und bin bereits registriert.
Viele Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen eine osteopathische Behandlung eines Verbandsmitgliedes.